|
Für unsere Hunde ist die Zeit, die sie spazieren gehen dürfen, eine wichtige und willkommene Notwendigkeit und Abwechslung. Sich außerhalb des Zwingers bewegen, neues entdecken, schnüffeln und spielen, das ist gerade für Tierheimhunde unglaublich wichtig. Gassi gehen mit Tierheimhunden tut nicht nur den Hunden, sondern auch dem Menschen an seiner Seite gut, zumal sich das bewaldete Windbergareal hervorragend für Spaziergänge eignet. Dennoch müssen und sollten Sie dabei grundsätzliche Regeln und Verhaltensweisen beachten:
Um mit unseren Hunden spazieren zu gehen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein oder in Begleitung einer Person sein, die mindestens 18 Jahre alt ist.
Bitte weisen Sie sich mit einem amtlich anerkannten Dokument aus. Sagen Sie dem Pflegepersonal bitte Bescheid, ob Sie bereits Erfahrungen im Umgang mit Hunden haben oder nicht, damit Ihnen nach Möglichkeit auch ein entsprechender Hund mit auf den Weg gegeben werden kann.
Folgende Regeln sollten Sie einhalten
Der Hund wird Ihnen vom Tierheimpersonal nach Aufnahme Ihrer Daten und Ihrer Unterschrift und ggf. Belehrungen zu Eigenheiten über den Hund ausgehändigt.
Der Hund darf aus versicherungtechnischen Gründen nur an der Leine geführt werden.
Der Gassigeher muss den Anweisungen des Tierheimpersonals Folge leisten und sollte die erteilten Ratschläge beherzigen.
Vermeiden Sie Situationen, in denen der Hund bedrängt wird.
Halten Sie bitte immer genügend Abstand zu anderen Hunden und Passanten, falls es zu Begegnungen kommt, zwingen Sie den Hund nie, auf kurzer Distanz an einem anderen Hund vorbeizugehen.
Beißunfälle müssen sofort im Tierheim gemeldet werden. Es ist zudem eine schriftliche Schilderung abzugeben, aus der hervorgeht, wie sich der Beißvorfall zugetragen hat.
Bei einem Beißvorfall mit einmen anderen Hund bitte Name und Kontaktdaten des Besitzers des beteiligten Hundes erfragen.
Der Hund sollte nicht im Auto oder mit Bahn/Bus mitgenommen werden.
Der Hund darf von Kindern nicht allein geführt werden, auch nicht, wenn ein Erwachsener dabei ist. Kinder können die Situation bei Hundebegegnungen nicht einschätzen und verletzt werden.
Eltern haften für ihre Kinder.
Wer diese Regeln nicht beachtet und nicht einhält, verliert die Erlaubnis zum Gassi-Gehen bei uns.
Für Beißunfälle, welche Sie schuldhaft durch die Nichteinhaltung obiger Regeln verursacht haben, haften Sie privat! Ferner für die Tierarztkosten aus Beißunfällen, die uns nicht sofort zu Kenntnis gegeben wurden.
Unsere Vierbeiner warten von Montag bis Sonntag: 11:00 bis 16:00 Uhr auf Sie. Sie können eine Ausgehzeit von max. 2 Stunden in Anspruch nehmen.
|