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stehen wir Ihnen für alle Fragen schon im Vorfeld zur Verfügung. Die Abgabe sollte aber nur aus trifftigen Gründen – z.B. Umzug, Krankheit oder mangelnde Zeit durch veränderte Lebenssituationen – erfolgen. Alter oder Krankheit des Tieres sind eigentlich keine Gründe, es in ein Tierheim abzuschieben.
Für die Abgabe von Tieren erheben wir eine Gebühr, die bei weitem nicht die Kosten der Unterbringung der Tiere bei uns deckt. Sie kann jedoch auch nicht höher ausfallen, denn sonst würden vielleicht noch mehr Tiere ausgesetzt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren eine strafbare Handlung ist! Für Abgabetiere, welche nicht aus unserem Einzugsgebiet (betrifft die Kommunen, die uns nicht durch eine Umlage finanziell unterstützen) stammen, erheben wir eine höhere Abgabegebühr! Abgabegebühren Hunde inkl. 7% Ust.
Mit der Abgabe im Tierheim muss ein Attest, welches von einem unserer Vertragstierärzte ausgestellt sein muss, und den allgemeinen Gesundheitszustand des Hundes attestiert, vorgelegt werden. Abgabegebühren Katzen inkl. 7% Ust.
Für Katzen, welche älter als 5 Jahre sind, muss mit der Abgabe im Tierheim ein Attest, welches von einem unserer Vertragstierärzte ausgestellt sein muss, und den allgemeinen Gesundheitszustand der Katze attestiert, vorgelegt werden. Abgabegebühren Kleintiere inkl. 7% Ust
Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei um Richtwerte handelt, die im Einzelfall abweichen können. Bitte fragen Sie im konkreten Fall nach. |