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Unsere Hauptaufgabe besteht darin, dass wir Tieren, die aus den verschiedensten Gründen zu uns kommen, wieder ein Zuhause bieten. Dabei unternehmen wir alle Anstrengungen, um sie möglichst schnell in gute Hände zu vermitteln. In erster Linie haben wir es mit Hunden und Katzen zu tun, aber auch mit Vögeln und Kleintieren wie Kaninchen, Meerschweinchen, Ratten etc. Darüberhinaus nehmen wir Pensionstiere auf. Eine weitere Aufgabe sehen wir in der präventiven tierschützerischen Tätigkeit durch verschiedene Aktionen und Informationskampagnen.
FundtiereFundtiere sind entlaufene, verirrte bzw. verloren gegangene Tiere sowie Tiere, die im Straßenverkehr verunglücken. Hunde, die ohne Steuermarke aufgegriffen werden, gelten gleichfalls als Fundtiere. In den meisten Fällen werden sie auch vom Besitzer wieder abgeholt. Wenn dieser nicht zu ermitteln ist, gilt es, die Tiere in ein neues, liebevolles Zuhause zu vermitteln. Für die Aufnahme und Versorgung der Fundtiere erhält der Tierschutzverein von den Kommunen ein Entgelt, denn hier übernimmt er öffentlich-rechtliche Aufgaben.
Herrenlose TiereHerrenlose Tiere sind Tiere, an denen nach bürgerlichem Recht kein Eigentum besteht. Dazu gehören in Freiheit lebende Wildtiere, verwilderte Haustiere sowie ausgesetzte Tiere. Nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen. Obwohl das Aussetzen oder Zurücklassen von Tieren mit einer hohen Geldbuße geahndet werden kann, kommen immer wieder herrenlose Tiere zu uns ins Tierheim.
AbgabetiereWenn ein Eigentümer sein Tier nicht mehr halten kann oder will (Scheidung, Familienzuwachs, Umzug in eine andere Wohnung oder in ein Heim), nehmen wir diese Tiere auf. Die Eigentümer dieser „Abgabetiere” haben eine Gebühr zu entrichten, die sich nach der Art und Größe des Tieres richtet.
Leider gibt es immer wieder Tierbesitzer, die diese Gebühr sparen wollen und ihr Tier dann einfach aussetzen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren eine strafbare Handlung ist! Am besten ergeht es dabei noch Tieren, die für andere erkenntlich an öffentlichen Plätzen und Orten angebunden werden. Es gibt aber auch Tiere, die auf Autobahnrastplätzen ausgesetzt und dann angefahren werden oder mitten im Wald oder auch in einem Schuppen angebunden werden und dort verhungern und verdursten.
PensionstiereIm Rahmen unserer Unterbringungsmöglichkeiten nehmen wir Pensionstiere auf. Das sind Hunde, Katzen und Kleintiere, die wir während der Abwesenheit des Besitzers (Urlaub, berufliche Gründe, längere Krankheit) gegen Entgelt betreuen.
Präventive tierschützerische MaßnahmenAls präventive tierschützerische Maßnahme bemühen wir uns, durch Aufklärung und Austeilung von Informationsblättern die Haltungsbedingungen von Tieren zu verbessern und die Bevölkerung für evtl. stattfindende Tiermisshandlungen zu sensibilisieren. |
