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Für die Vermittlung von Tieren erheben wir grundsätzlich eine Schutzgebühr, welche sich nach Art und Alter und ob eine Kastration vorgenommen wurde sowie nach dem Gesundheitszustand des jeweiligen Tieres gestaffelt bemisst
- Die Schutzgebühr wird erhoben, um vorzubeugen, dass Tiere spontan und unüberlegt aus dem Tierheim geholt werden oder zu Versuchszwecken weiter veräußert werden.
- Wir behalten uns sowohl vor als auch nach der Vermittlung das Recht vor, einen Kontrollbesuch bei Ihnen zu machen und die Haltungsbedingungen des Tieres zu prüfen.
- Gerne können Sie uns jederzeit vor und nach der Vermittlung eines Tieres konsultieren und Rat bzw. Hilfe einholen.
Vermittlung von Hunden
Unsere Hunde sind grundsätzlich entwurmt und geimpft, teilw. gechipt und kastriert und haben einen nationalen Impfpass nach EU-Vorschriften.
- Haben Sie für einen bestimmten Hund ein besonderes Interesse und tragen sich mit dem Gedanken, ihn zu erwerben, so füllen Sie bei uns eine Selbstauskunft aus, in der wir die artgerechte Haltung bei Ihnen zu Hause abfragen. Diese Angaben geben wir selbstverständlich nicht an Dritte weiter, allerdings sind wir gegenüber Behörden zur Auskunft verpflichtet.
- Im Interesse des Hundes ist es auch wünschenswert, wenn Sie mehrmals mit dem Hund während unserer offiziellen Öffnungszeiten Gassi gehen
- Wenn Sie sich entscheiden sollten, den Hund mit nach Hause zu nehmen, wird ein schriftlicher Übereignungsvertrag mit dem Tierschutzverein Freital geschlossen. Der Vertrag enthält eine Klausel zur Probezeit, welche i.d.R. 14 Tage beträgt, bei Erfordernis aber verlängert werden kann. Treten während der Probezeit gesundheitliche Probleme auf und Sie müssen tierärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, so sind Sie verpflichtet, einen unserer Vertragstierärzte zu konsultieren. Während der Probezeit haben Sie die Möglichkeit, den Hund, so dann doch unerwartet wirkliche Probleme auftreten sollten, wieder im Tierheim abzugeben und Sie erhalten Ihre Schutzgebühr zurück. Der Übereignungsvertrag enthält zudem folgende wesentliche Formulierung entsprechend des Tierschutzgesetzes: „Der Übernehmer verpflichtet sich, das Tier jederzeit artgerecht zu halten und tierärztlich versorgen zu lassen. Das Tier darf weder angebunden gehalten noch zu Tierversuchen benutzt oder Dritten zur Verfügung gestellt werden. Auch bei Abwesenheit ist für eine artgerechte Haltung zu sorgen."
- Wir bringen bei jeder Vermittlung den Hund persönlich zu Ihnen nach Hause, um zu schauen, wie der Hund bei Ihnen untergebracht werden wird und gleichen Ihre Angaben aus der Selbstauskunft ab.
- Sollten wir Verstöße gegen eine artgerechte Haltung feststellen, dann sind wir berechtigt, den Hund zurück zu holen. Davon machen wir Gebrauch, wenn erteilte Auflagen bzw. Ratschläge unsererseits von Ihnen weiterhin nicht eingehalten werden bzw. die Verstöße gravierend sind!
Vermittlung von Katzen und Kleintieren
Kommen Sie persönlich im Tierheim vorbei und schauen Sie sich unsere Katzen bzw. Kleintiere an. Unsere Katzen sind geimpft und entwurmt sowie größtenteils kastriert und haben einen nationalen Impfpass nach EU-Vorschriften. Bei einem ausführlichen Gespräch werden Ihre Vorstellungen und Wünsche sowie Gegebenheiten und Erfordernisse miteinander abgeglichen, Sie erhalten eine ausführliche Beratung.
Bei der Vermittlung von Katzen und Kleintieren wird ebenfalls in jedem Fall ein entspechender schriftlicher Vertrag angefertigt.
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