| Tierrettung |
|
Ist ein Tier in Not geraten – ein Hund droht zu ertrinken, eine Katze sitzt verletzt im Baum und kann nicht allein herunter, ein Tier irrt sichtlich verlassen umher oder viele andere Situationen, in denen Tiere Hilfe brauchen – dann sollte das zuständige Ordnungsamt benachrichtigt werden, welches weitere Schritte veranlassen kann.
Die Hilfe für Tiere in lebensbedrohlichen Situationen kann über die Feuerwehr und die Rettungsleitstelle unter Angabe der Situation angefordert werden:
Befindet sich ein Tier so erheblich in Not, dass es sterben könnte, besteht die Möglichkeit, z. B. ein Wagenfenster einzuschlagen, um ein im Auto leidendes Tier zu befreien. Solche Handlungen haben nach den Vorschriften des rechtfertigenden Notstandes (§ 228 BGB) keine strafrechtlichen und zivilrechtlichen Sanktionen zur Folge. Informieren Sie in diesem Fall aber auch vorsorglich die Polizei, um sich abzusichern:
|