Tierschutzverein
Freital und Umgebung e.V.

Wenn Sie Ihr Tier ins Tierheim geben müssen…

… dann stehen wir Ihnen für alle Fragen schon im Vorfeld zur Verfügung. Die Übereignung an ein Tierheim sollte aber nur aus triftigen Gründen erfolgen – z.B. berufsbedingter Umzug, Krankheit oder mangelnde Zeit durch veränderte Lebenssituationen. Alter oder Krankheit des Tieres sind keine Gründe, es in ein Tierheim abzuschieben, sondern gehören genau so wie die vielen schönen Momente zum Leben eines Tierbesitzers.

Für die Übereignung von Tieren an uns erheben wir eine Gebühr. Diese deckt oft nur einen kleinen Teil der Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Tiere. Sie kann jedoch auch nicht höher ausfallen, denn sonst würden vielleicht noch mehr Tiere ausgesetzt werden.

Die genaue Höhe der Übereignungsgebühr ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sie richtet sich unter anderem nach dem Alter, dem Gesundheitszustand, der Vollständigkeit der Schutzimpfungen, ob das Tier kastriert ist, und ob es aus einer der bei uns unter Vertrag stehenden Kommunen stammt. Zur Einschätzung des Gesundheitszustands kann ein vorheriger Besuch bei einem unserer Vertragstierärzte nötig sein.

Wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden, werden wir aber immer versuchen, eine Lösung zu finden, die dem Tierwohl gerecht wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren nicht nur deren Leben aufs Spiel setzt, sondern darüber hinaus eine strafbare Handlung ist!